Übernommen aus “Leipziger Zustände NEWS”, Ausgabe 01/2011 der AG chronik.LE
In den Kreisen zivilgesellschaftlicher Initiativen gegen Neonazismus, Rassismus und Diskriminierung herrscht Unverständnis, Sorge und Empörung: Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) und der sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU) wollen die Vergabe staatlicher Fördergelder von der Zustimmung zu einer „Extremismusklausel“ – in der Sprachregelung des Familienministeriums „Demokratieklausel“ – abhängig machen. Wer Geld für seine Arbeit gegen Nazis und Rassisten haben möchte, muss neben einem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (fdGO) der BRD auch einen Passus unterschreiben, der die Überprüfung von Projektpartner_innen auf fdGO-Treue hin verlangt – notfalls durch Einholung von Informationen beim Verfassungsschutz. Die Gegensätze scheinen unversöhnlich: Die Inis sprechen von Misstrauenserklärung, Bespitzelungsaufforderungen und „Stasi“-Methoden. Die Minister_innen erwidern, wer ein Problem mit solcherlei Erklärung habe, „demaskiert sich selbst“ und stellen die Klauselgegner damit pauschal unter Extremismusverdacht. Doch was steckt wirklich hinter dem Streit um das fdGO-Bekenntnis und was ist das eigentliche Problem? .: Weiterlesen